Der Blog-Beitrag informiert über das neue Teilhabe-, Hilfe- und Gesamtplanverfahren in Deutschland und die Möglichkeit der Assistenz zur persönlichen Lebensplanung in neuen Sozialgesetzbuch IX ab dem 1.1.2018. Er zeigt auf, wie eine unabhängige Persönliche Zukunftsplanung zukünftig als Assistenz zur persönlichen Lebensplanung finanziert werden könnte. Außerdem erläutert er die Unterschiede zwischen der offiziellen Teilhabe- , Hilfe- und Gesamtplanung der Leistungsträger und der Persönlichen Zukunftsplanung einer Person.